Privatpraxis für Psychotherapie
Verhaltenstherapie, Stressmedizin, BurnOut-Prävention und -Regeneration, MBCT
In meiner Privatpraxis arbeite ich mit den wissenschaftlich anerkannten, zeitgemäß-wirksamen
Methoden der achtsamkeitsbasierten Verhaltenstherapie.
Meine therapeutische Kompetenz liegt in der Behandlung von Erkrankungen, die sich aus chronischem Stresserleben und/oder arbeitsbedingten Konflikten ergeben, beispielsweise
- Depressionen, insbesondere Erschöfpungsdepressionen („BurnOut“)
- Angsterkrankungen
- Zwangsstörungen
- Schlafstörungen
- psychosomatische Erkrankungen
- Lebenskrisen
- chronische Schmerzen.
Ich unterstütze Sie persönlich und/oder Ihre Mitarbeiterinnen, Teamkolleginnen zudem durch Beratung und Begleitung bei
- Wiedereingliederungen nach längeren Krankheitsprozessen
- Disruptionsprozessen
- betrieblichem Wiedereingliederungsmanagement.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Methode der Achtsamkeits-basierten kognitiven Depressionsprophylaxe MBCT – Mindfulness-based Cognitive Therapy:
Die Achtsamkeits-basierte kognitive Therapie wurde entwickelt, um Menschen mit ein- oder mehrfach durchlebter Depression oder bei Ängsten eine Methode an die Hand zu geben, die das Risiko eines Rückfalls verringern kann.
Neben den formalen Achtsamkeitsübungen beinhaltet das Programm grundlegende Informationen zum Thema Depression/Ängste und greift auf Übungen der kognitiven Verhaltenstherapie zurück. MBCT ist bei allen Erscheinungen, die durch ruminative Prozesse erhalten werden. Aber auch bei Auftritts- und Leistungsängsten (public speaking, performance anxieties) sowie Lampenfieber.
Mehr Informationen zum 8-Wochen-Kurs MBCT > Link zu Achtsamkeit/MBSR MBCT
Optionen der Abrechnung
Private Krankenkassen
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Dies ist jedoch auch von der Gestaltung ihres Versicherungsvertrages abhängig.
Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten einer Psychotherapie können für gesetzlich versicherten Patienten in Ausnahmefällen im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens erstattet werden. Bitte klären Sie zunächst mit ihrer Krankenkasse, ob das möglich ist.
Beihilfe/Heilfürsorge
Die Behandlungskosten werden in der Regel von Beihilfestellen und der Heilfürsorge problemlos erstattet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle und Krankenkasse über die notwendigen Schritte zur Kostenübernahme.
Selbstzahler
Als Selbstzahler entfallen für Sie außer einem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir als Ihrem Psychotherapeuten jegliche Antragsformalitäten. Die Entscheidung, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen, kann gute Gründe haben. Da keine Daten an Kostenträger übermittelt werden, können Ihnen durch die Psychotherapie später auch keine Nachteile entstehen – beispielsweise: im Rahmen der Berufswahl (bevorstehende Verbeamtung), bei dem Wechsel in eine private Krankenversicherung, dem Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung.